Italien gewinnt Kampf um antike Büste Alexanders des Großen

 Ein US-Richter hat eine Klage eines New Yorker Kunsthändlers gegen Italien im Kampf um den Besitz einer antiken Marmorbüste abgewiesen, die Alexander den Großen als Sonnengott Helios darstellt.

Die Klage wurde von Alan Safani, dem Besitzer der Safani Gallery, eingereicht, nachdem der Staatsanwalt von Manhattan das Artefakt 2018 im Auftrag Italiens beschlagnahmt hatte. 

Die Anwaltskanzlei sagte, das Stück, das um 300 v. Chr. datiert ist (Alexander III von Makedonien starb 323 vor Christus), sei wahrscheinlich aus dem Forense Museum in Rom gestohlen worden. Die Büste des Makedonenkönigs wurde Anfang des 20. Jahrhunderts an der Stelle des Forum Romanum ausgegraben.


Auf Anraten des italienischen Kulturministeriums beschlagnahmten die US-Behörden die antike Büste 2018 als „Diebstahl, rechtmäßigen Besitz Italiens". Der Eigentümer der Safani Gallery, Alan Safani, bestritt sofort die Einziehung des Objekts und behauptete, dass eine ordnungsgemäße Due Diligence durchgeführt worden sei.

Im folgenden Jahr hatte Safani den Anwalt David Schoen angeworben (auch bekannt als "Donald Trumps Impeachment Anwalt"), um zu argumentieren, dass die Immunität Italiens gefährdet sei, als sie die US-Strafverfolgungsbehörden veranlassten, das Objekt zu beschlagnahmen. Die Klage behauptete auch, dass die Rückgabe der Büste an Italien „rechtswidrig“ sei, und forderte das Gericht auf, Safani als alleinigen Eigentümer zu benennen.

Jedoch entschied der Bezirksrichter Vernon Broderick, dass Italiens Immunität gegenüber der Klage gemäß dem Foreign Sovereign Immunities Act der USA (FSIA/1976) weiterhin gültig sei. „Italiens Verhältnis zur [Bezirksstaatsanwaltschaft] ist vergleichbar mit jemandem, der eine Straftat meldet oder dass ihm etwas gestohlen wurde.“ Er kam zu dem Schluss, dass die Beschlagnahme „Teil einer Strafverfolgungsuntersuchung war, d. h. für einen öffentlichen Zweck“.

Die Marmorskulptur (Bild 2) stammt aus dem Jahr 300 v. Chr. und zeigt Alexander den Großen in Gestalt des Sonnengottes Helios. Die Büste wurde in den frühen 1900er Jahren ausgegraben, obwohl das genaue Datum unklar bleibt. Die Büste kam erstmals 1974 bei Sotheby's auf den Markt, danach blieb sie bis 2017 im Besitz privater Sammler, als sie für rund 152.625 US-Dollar an Safani verkauft wurde. Es existierte jedoch kein Kaufvertrag für eine Transaktion vor 1974.


Safanis Anwalt Schoen war mit dem Urteil unzufrieden und erklärte: "Wenn Italien glaubt, einen ehrlichen Anspruch auf das Stück zu haben, sollte es vor Gericht erscheinen und dies beweisen und das Gericht alle Beweise anhören und den rechtmäßig entscheiden." 

Leila Amineddoleh, die in New York ansässige Rechtsanwältin, die Italien vertritt, erklärte dagegen: „Wir waren mit der Entscheidung des Gerichts zufrieden, dass Italien seine Immunität nicht verloren hat. Die Meinung des Richters war klar und stand im Einklang mit der gesamten einschlägigen Rechtsprechung zur FSIA und seinen Ausnahmen.“