Mit Stand vom 16. Januar 2022 (00:00 Uhr) wurde Mazedonien von der Bundesregierung Deutschlands aufgrund eines Beschlusses des Robert-Koch-Instituts erneut als Gebiet mit hohem Infektionsrisiko mit Covid-19 eingestuft.
Damit werden weitere Beschränkungen/Bedingungen für die Einreise nach Deutschland (wieder) eingeführt:
Für die Einreise nach Deutschland ist für alle Reisenden unabhängig vom Alter, einschließlich Kindern unter 6 Jahren, eine obligatorische elektronische Anmeldung unter https://www.einreiseanmeldung.de erforderlich und die Bescheinigung, ausgedruckt oder in elektronischer Form, zur Kontrolle mitzuführen.
Unmittelbar nach der Einreise besteht eine Verpflichtung von 10 Tagen Quarantäne, die durch Vorlage eines negativen Testergebnisses frühestens nach fünf Tagen vorzeitig beendet werden kann. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Personen, die mit in Deutschland anerkannten Impfstoffen vollständig geimpft oder nachweislich von einer Infektion genesen sind. Das Testergebnis, der Impf- oder Genesungsnachweis ist am Ende des Ausfüllens der Digitalen Meldeanmeldung mit der Anlage beim zuständigen Gesundheitsamt einzureichen. Für Personen unter 6 Jahren endet die Quarantäne automatisch und endet am 5. Tag nach der Einreise.
Die Einreise aus Mazedonien nach Deutschland, außer für Personen mit geregeltem Aufenthalts- und Arbeitsvisum in Deutschland, für jeden anderen Zweck (einschließlich Besuche und Tourismus) ist nur für vollständig geimpfte Personen mit EU/Deutschland anerkannten Impfstoffen möglich, die letzte erforderliche Impfdosis muss mindestens 14 Tage vor dem Reisedatum vorliegen.
Für Personen, die gar nicht oder nicht ordnungsgemäß mit den in Deutschland anerkannten Impfstoffen geimpft sind, ist die Einreise aus Mazedonien nur in Ausnahmefällen und nach wie vor an die Bedingung einer dringenden Notwendigkeit geknüpft.